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   BSG, 17.07.2007 - B 6 KA 14/07 B   

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https://dejure.org/2007,65934
BSG, 17.07.2007 - B 6 KA 14/07 B (https://dejure.org/2007,65934)
BSG, Entscheidung vom 17.07.2007 - B 6 KA 14/07 B (https://dejure.org/2007,65934)
BSG, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - B 6 KA 14/07 B (https://dejure.org/2007,65934)
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus BSG, 17.07.2007 - B 6 KA 14/07 B
    Im Übrigen hat der Kläger auch nicht dargelegt - wie es für die Zulässigkeit einer Gehörsverletzungsrüge erforderlich wäre -, was er im Fall der vermissten Gehörsgewährung vorgetragen hätte (zu diesem Erfordernis s zB BVerfGE 82, 236, 257; BVerfG , NJW 2004, 1443).

    Er hat schon nicht - wie erforderlich (s oben mit Hinweis auf BVerfGE 82, 236, 257) - dargelegt, was er im Fall der Gewährung von Gehör zur Frage der Sachkunde vorgetragen hätte.

  • BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03

    Zur Frage, in welchem Umfang das Recht auf ein faires Strafverfahren die

    Auszug aus BSG, 17.07.2007 - B 6 KA 14/07 B
    Im Übrigen hat der Kläger auch nicht dargelegt - wie es für die Zulässigkeit einer Gehörsverletzungsrüge erforderlich wäre -, was er im Fall der vermissten Gehörsgewährung vorgetragen hätte (zu diesem Erfordernis s zB BVerfGE 82, 236, 257; BVerfG , NJW 2004, 1443).
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 R

    Vertrags- (Zahn-) Arzt - Zulassungsentziehung - gröbliche Pflichtverletzung in

    Auszug aus BSG, 17.07.2007 - B 6 KA 14/07 B
    Für die erste vom Kläger erhobene Divergenzrüge - betreffend die Verhältnismäßigkeit von Zulassungsentziehungen - werden in der Beschwerdebegründung indessen nur Urteile aus den 70er und 80er Jahren angeführt (zur neueren Rechtsprechung s zB BSG MedR 1997, 86, 87, mit Verneinung eines Klärungsbedarfs; vgl auch die weiteren BSG- Angaben in BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 16).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BSG, 17.07.2007 - B 6 KA 14/07 B
    Die Pflicht zur Gehörsgewährung bedeutet nur, dass den Beteiligten die vom Gericht eingeholten Tatsachen und Beweisergebnisse bekannt sein müssen; nicht aber muss das Gericht ihnen auch mitteilen, welche Schlussfolgerungen es aus den Tatsachen bzw Beweisergebnissen zieht bzw ziehen wird (vgl zB BVerfGE 89, 381, 392 mwN mit Trennung von Tatsachen und Beweisergebnissen einerseits und deren Verwertung andererseits).
  • BSG, 17.05.2001 - B 6 KA 8/00 R

    Privatliquidationen von Vertragsärzten, Entziehung der Zulassung

    Auszug aus BSG, 17.07.2007 - B 6 KA 14/07 B
    Für die zweite Abweichungsrüge - betreffend die Notwendigkeit vorheriger Belehrung - wird zwar ein neueres Urteil herangezogen (Beschwerdebegründung S 3 mit Bezugnahme auf BSG MedR 2003, 242 f).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 56/06 B
    Auszug aus BSG, 17.07.2007 - B 6 KA 14/07 B
    Dabei muss der aktuelle Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung berücksichtigt werden (vgl zB BSG, Beschluss vom 7.2.2007 - B 6 KA 56/06 B - BeckRS 2007, 41946 - mwN).
  • BSG, 19.06.1996 - 6 BKa 25/95

    Arztgruppen - Zulassung zum Arzt - Rechtliche Schwierigkeiten - Grobe

    Auszug aus BSG, 17.07.2007 - B 6 KA 14/07 B
    Für die erste vom Kläger erhobene Divergenzrüge - betreffend die Verhältnismäßigkeit von Zulassungsentziehungen - werden in der Beschwerdebegründung indessen nur Urteile aus den 70er und 80er Jahren angeführt (zur neueren Rechtsprechung s zB BSG MedR 1997, 86, 87, mit Verneinung eines Klärungsbedarfs; vgl auch die weiteren BSG- Angaben in BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 16).
  • BSG, 10.12.2014 - B 6 KA 48/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Klage von nicht berücksichtigten Bewerbern gegen

    Zudem können alle Umstände des Einzelfalls herangezogen werden, wie insbesondere der Anlass für die Klageerhebung und auch der Grund der Erledigung, dh wer infolge des erledigenden Ereignisses faktischer Sieger ist (vgl dazu BSG Beschluss vom 19.12.2008 - B 6 KA 14/07 R - RdNr 4; ebenso BSG SozR 4-1500 § 86a Nr. 2 RdNr 7; ebenso BVerfG Beschluss vom 1.10.2009 - 1 BvR 1969/09 - NZS 2010, 384 RdNr 17) .

    Bei alledem ist auf den Zeitpunkt der Erledigung bzw auf die Sach- und Rechtslage unmittelbar vor dem Eintritt des zur Erledigung führenden Ereignisses abzustellen (BSG Beschluss vom 19.12.2008 aaO RdNr 4; BSG SozR 4-1500 § 86a Nr. 2 RdNr 7) .

  • BSG, 14.08.2018 - B 3 KR 5/18 B

    Verletzung rechtlichen Gehörs

    Die Pflicht zur Gehörsgewährung bedeutet nur, dass den Beteiligten die vom Gericht eingeholten Tatsachen und Beweisergebnisse bekannt sein müssen; nicht aber muss das Gericht ihnen auch mitteilen, welche Schlussfolgerungen es aus den Tatsachen oder Beweisergebnissen zieht bzw ziehen wird (vgl BSG Beschluss vom 17.7.2007 - B 6 KA 14/07 B - BeckRS 2007, 46399 RdNr 7 mwN).
  • BSG, 21.05.2015 - B 5 R 422/14 B

    Rente wegen Berufsunfähigkeit ohne Anrechnung von Einkommen; Fehlende

    Welche Schlussfolgerungen das Gericht aus den Tatsachen bzw Beweisergebnissen ziehen wird, muss das Gericht vorab nicht mitteilen (vgl BSG vom 17.7.2007 - B 6 KA 14/07 B - BeckRS 2007, 46399 RdNr 7).
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